Du hast drei Angebote für deine neue Website eingeholt. Eines liegt bei 890 Euro, eines bei 2.400, eines bei 6.800. Und du sitzt davor und fragst dich, ob das günstige zu wenig kann oder das teure zu viel verlangt. Beides ist möglich. Aus dem Preis allein wirst du es nicht erfahren. Aus den Positionen darunter schon. Hier steht, worauf ich achte, wenn ich ein Angebot lese, meines oder das von jemand anderem.

Drei Wörter, drei Verbindlichkeiten

Angebot, Kostenvoranschlag und Kostenschätzung klingen ähnlich und meinen rechtlich verschiedene Dinge. Ein Angebot ist verbindlich: Nimmst du es an, ist der Vertrag geschlossen, der Preis steht. Ein Kostenvoranschlag ist die fachliche Kalkulation dessen, was das Werk voraussichtlich kostet. Er ist nach § 649 BGB nicht garantiert, aber auch nicht beliebig: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Anbieter dir das unverzüglich anzeigen, und du darfst aus diesem Grund kündigen. Eine Kostenschätzung ist eine grobe Hausnummer ohne jede Bindung.

Zwei Dinge daraus für die Praxis. Erstens: Steht "unverbindliche Kostenschätzung" über dem Papier, hast du noch keinen Preis, nur eine Richtung. Zweitens: Ein Kostenvoranschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel kostenlos. Wer dir für das Erstellen des Angebots Geld abnehmen will, muss das vorher sagen. Ich rechne nichts dafür, und die meisten Freelancer auch nicht.

Die Positionen, die drinstehen müssen

Ein Angebot, das ich ernst nehme, listet die Arbeit in Positionen auf, mit einem Preis pro Position oder einem Festpreis für das Paket, aber mit klarer Beschreibung, was das Paket enthält. Mindestens diese Punkte müssen auftauchen:

Fehlt einer dieser Punkte, ist das noch kein schlechtes Zeichen. Es ist eine Frage, die du stellen musst, bevor du unterschreibst.

Die Positionen, die meistens fehlen

Der Preisunterschied zwischen 890 und 2.400 Euro entsteht selten beim Design. Er entsteht bei den Dingen, die im günstigen Angebot schlicht nicht vorkommen und dann später als Extra auf der Rechnung stehen oder als Arbeit an dir hängen bleiben.

Das billigste Angebot ist selten das mit dem niedrigsten Preis. Es ist das mit den wenigsten Positionen.

Festpreis oder Stundensatz

Beides hat seinen Platz. Ein Stundensatz ist fair, wenn der Umfang wirklich offen ist, etwa bei einer Website, deren Inhalte noch entstehen, während gebaut wird. Er ist unfair, wenn der Umfang klar ist und das Risiko trotzdem bei dir liegt. "Circa 40 Stunden à 95 Euro" liest sich wie 3.800 Euro. Es kann 3.800 werden. Es kann auch 6.000 werden, und du erfährst es, wenn die Rechnung kommt.

Ich arbeite mit Festpreisen. Nach einem kurzen Erstgespräch bekommst du einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit einer Zahl, die gilt, solange sich der Auftrag nicht ändert. Ändert er sich, weil du unterwegs drei Seiten mehr willst, gibt es einen Nachtrag, den du vorher siehst. Das Risiko einer Fehleinschätzung trage ich, nicht du. Für Selbständige und kleine Betriebe halte ich das für die sauberere Form. Die Preisspannen dahinter habe ich an anderer Stelle offengelegt.

Fünf Jahre rechnen, nicht einen Tag

Der Projektpreis ist die Zahl, die im Angebot am größten gedruckt ist. Er ist selten die Zahl, die dich am Ende am meisten kostet. Rechne die Website über fünf Jahre: Projektpreis plus fünfmal Hosting, Domain, Wartung, Plugin- oder Baukastenabo, plus das, was ein Redesign nach drei oder vier Jahren kostet.

Bei einer schlanken, statischen Seite steht dann vielleicht 1.500 Euro Projekt plus 400 Euro Hosting über fünf Jahre. Bei einer WordPress-Seite mit Wartungsvertrag kommen schnell 30 bis 80 Euro im Monat dazu, also 1.800 bis 4.800 Euro über den gleichen Zeitraum. Beim Baukasten zahlst du 15 bis 40 Euro monatlich, ohne je Eigentümer zu werden. Plötzlich ist das Angebot mit dem höheren Einstiegspreis das günstigere. Nicht immer. Aber oft genug, dass sich das Rechnen lohnt. Die Verschiebung der Website-Preise seit KI-Tools ist noch einmal ein eigenes Thema.

So vergleichst du drei Angebote fair

Der häufigste Fehler beim Vergleichen ist, drei Anbietern drei verschiedene Fragen zu stellen. Der eine hat "eine Website" angeboten, der zweite "eine Website mit Blog", der dritte hat nachgefragt und deshalb mehr Positionen. Die Preise sind dann nicht vergleichbar, und der Gründlichste sieht am teuersten aus.

Und dann entscheide nicht allein nach der Zahl. Du arbeitest mit dem Menschen dahinter ein paar Wochen zusammen und rufst ihn danach an, wenn etwas klemmt. Wer im Angebot schon unpräzise ist, wird im Projekt selten präziser.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag für eine Website verbindlich?

Nicht im Sinne einer Garantie. Nach § 649 BGB muss der Anbieter dir aber unverzüglich Bescheid geben, wenn sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet, und du darfst dann kündigen. Ein Angebot mit Festpreis ist dagegen verbindlich, sobald du es annimmst.

Darf ein Webdesigner Geld für den Kostenvoranschlag verlangen?

Nur, wenn das vorher vereinbart wurde. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Bei einem normalen Website-Projekt ist die Erstellung des Angebots üblicherweise kostenlos.

Welche Positionen fehlen in Website-Angeboten am häufigsten?

Texte, Bilder und deren Lizenzen, Domain und Hosting, Wartung, die Frage nach Nutzungsrechten und Quellcode sowie eine Einweisung nach dem Launch. Genau diese Punkte machen später den Unterschied zwischen dem Angebotspreis und dem, was du tatsächlich zahlst.

Festpreis oder Stundensatz, was ist besser?

Bei klarem Umfang ist ein Festpreis fairer, weil das Risiko einer Fehleinschätzung beim Anbieter liegt. Ein Stundensatz passt, wenn der Umfang wirklich offen ist. In dem Fall sollte das Angebot eine Obergrenze nennen, ab der Rücksprache gehalten wird.

Wie vergleiche ich Angebote mit unterschiedlichem Umfang?

Schick allen Anbietern dieselbe Leistungsbeschreibung, trag die Positionen in eine Tabelle ein und rechne die Gesamtkosten über fünf Jahre inklusive Hosting, Wartung und Abos. Erst dann sind die Zahlen vergleichbar.

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