Steuerberater leben lange von Empfehlungen. Das funktioniert, bis es nicht mehr reicht. Der erste Mandant einer neuen Generation googelt, bevor er anruft, und er sucht nach jemandem, dem er Zahlen anvertrauen kann, die er sonst niemandem zeigt. Eine Kanzlei-Website muss dabei zwei Dinge leisten, die sich auf den ersten Blick widersprechen: Vertrauen wecken und das Berufsrecht einhalten. Stand Juni 2026.

Steuerberater dürfen werben, nur anders

Lange galt für die steuerberatenden Berufe ein strenges Werbeverbot. Das ist Geschichte. Heute regelt § 57a StBerG, dass Werbung erlaubt ist, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Klingt sperrig, ist in der Praxis aber überschaubar. Eine Website, die deine Leistungen erklärt, dein Team zeigt und deine Schwerpunkte beschreibt, ist sachliche Information. Das ist erlaubt und längst normal.

Was nicht passt, sind die Marketing-Reflexe aus anderen Branchen. Kein Countdown, keine Rabattaktion auf die Steuererklärung, kein reißerischer Vergleich mit dem Kollegen zwei Straßen weiter. Eine Kanzlei verkauft keine Sonderangebote, sie verkauft Verlässlichkeit. Der Ton der Website muss das tragen.

Die genaue Auslegung im Einzelfall klärt deine Steuerberaterkammer. Aber der Rahmen ist weit genug, dass eine seriöse, gut gemachte Website nie an seine Grenze stößt.

Was Mandanten auf einer Kanzlei-Website suchen

Anders als bei einem Handwerker entscheidet sich niemand spontan für einen Steuerberater. Die Mandatsbeziehung läuft über Jahre, oft über Jahrzehnte. Entsprechend gründlich wird vorher geprüft.

Die Fragen, die ein Interessent im Kopf hat, bevor er Kontakt aufnimmt:

Der letzte Punkt wird unterschätzt. Viele Kanzleien sind voll und schreiben das nirgends. Wer offen sagt, für welche Mandantengruppen er noch Kapazität hat, spart sich und den Anfragenden viel vergebliche Mühe.

Pflichtangaben, die ins Impressum gehören

Hier wird eine Steuerberater-Website konkreter als die meisten. Über die normalen Impressumspflichten hinaus gelten die Informationspflichten aus der DL-InfoV und dem Berufsrecht. Auf die Website gehören mindestens:

Das ist kein nettes Extra, sondern Pflicht. Den genauen Wortlaut und die Vollständigkeit prüft am Ende deine Kammer oder ein Fachanwalt. Was ich als Webdesigner liefere, ist die saubere technische Umsetzung, damit diese Angaben vorhanden, auffindbar und korrekt verlinkt sind. Wie ein gutes Impressum und eine Datenschutzerklärung aufgebaut sind, habe ich separat beschrieben.

Ein Mandant prüft seinen Steuerberater so gründlich wie seine Bank. Die Website ist die erste Filiale, die er betritt.

Verschwiegenheit beginnt beim Kontaktformular

Steuerberater unterliegen einer der strengsten Verschwiegenheitspflichten überhaupt. Sie ist im StBerG verankert und strafrechtlich abgesichert. Das hat Folgen für die Technik der Website, nicht nur für die Beratung.

Wenn ein Interessent über ein Kontaktformular schreibt, schickt er oft schon im ersten Satz Dinge mit, die niemanden sonst etwas angehen. Die Steuernummer, die Höhe einer Nachzahlung, der Name des Arbeitgebers. Diese Daten dürfen auf dem Weg vom Browser zur Kanzlei nicht über fremde Server laufen.

Was ich technisch dafür baue:

Das Fundament dafür ist dasselbe, das ich jeder seriösen Kanzlei empfehle: eine schlanke Website ohne Ballast und ohne CDN, das im Hintergrund Daten abgreift. Mehr dazu im Artikel über DSGVO für Selbständige. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte der Datenschutzerklärung bleibt bei dir und deinem Datenschutzbeauftragten, das technische Fundament liegt bei mir.

Lokales SEO für Steuerberater in Schleswig-Holstein

"Steuerberater Neumünster", "Steuerkanzlei Kiel", "Steuerberater GmbH Rendsburg", das sind echte Suchanfragen. Wer dabei auf der ersten Seite steht, bekommt die Anfrage. Wer nur in einem Branchenverzeichnis auftaucht, bekommt sie nicht.

Die Grundlagen sind bei einer Kanzlei dieselben wie überall, mit einem Unterschied im Detail:

Der letzte Punkt ist der wirksamste. Eine Kanzlei, die Ärzte und Zahnärzte berät, wird mit einer Seite zur Ärzteberatung leichter gefunden als mit einer allgemeinen Leistungsübersicht. Wie ein Google Business Profil richtig eingerichtet wird und worauf es bei lokalem SEO ankommt, erkläre ich in eigenen Beiträgen.

Honorare gehören nicht auf die Website

Anders als ein Friseur oder ein Webdesigner kann ein Steuerberater keine Preisliste an die Seite hängen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, abhängig vom Gegenstandswert und vom Aufwand. Eine pauschale Zahl wäre irreführend und meistens berufsrechtlich heikel.

Das heißt nicht, dass die Website zum Geld schweigt. Du kannst erklären, wie die Vergütung grundsätzlich zustande kommt, dass die StBVV den Rahmen setzt und dass es zu einem ersten Gespräch eine klare Einschätzung gibt. Das nimmt Unsicherheit, ohne eine Zahl zu nennen, die nicht stimmt.

Was eine Steuerberater-Website kostet

Für eine Kanzlei reicht selten ein One-Pager. Realistisch sind fünf bis acht Seiten: Startseite, Leistungen, ein bis zwei Mandantengruppen, Team, Kanzlei, Kontakt und die rechtlichen Seiten. Preislich liegt das bei mir meist zwischen 999 und 1.900 Euro, je nach Umfang und Anzahl der Schwerpunktseiten.

Dazu kommen Domain und Hosting mit etwa 60 bis 100 Euro im Jahr. Ich hoste schlank und DSGVO-freundlich, zum Beispiel bei All-Inkl*. Keine monatliche Agenturpauschale, kein Plugin-Abo, kein Wartungsvertrag, den du nicht brauchst. Eine vollständige Kostenübersicht findest du hier. Ähnliche Anforderungen an Vertrauen und Berufsrecht gelten übrigens auch für Therapeuten und Arztpraxen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Steuerberater überhaupt eine Werbe-Website haben?

Ja. § 57a StBerG erlaubt Werbung, die sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert. Eine Website, die deine Leistungen, deine Schwerpunkte und dein Team zeigt, fällt klar darunter. Tabu sind nur aufdringliche Methoden, die auf einen Auftrag im Einzelfall zielen. Die genaue Auslegung klärt im Zweifel deine Steuerberaterkammer.

Welche Pflichtangaben muss eine Steuerberater-Website enthalten?

Über das normale Impressum hinaus gehören dazu die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat ihrer Verleihung, die zuständige Steuerberaterkammer als Aufsicht, die Berufshaftpflichtversicherung und die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie einsehbar sind. Den genauen Wortlaut prüft deine Kammer oder ein Fachanwalt.

Darf ich meine Honorare auf der Website angeben?

In der Regel nicht als feste Preisliste. Die Vergütung richtet sich nach der StBVV und hängt vom Gegenstandswert ab. Du kannst aber erklären, wie sich das Honorar grundsätzlich zusammensetzt und dass es zu Beginn eine klare Einschätzung gibt.

Ist ein Kontaktformular bei der Verschwiegenheitspflicht erlaubt?

Ja, wenn es technisch sauber gebaut ist. Es muss über HTTPS verschlüsselt übertragen, darf keine Daten an Dritte weitergeben und sollte nur abfragen, was nötig ist. Welche Lösung im Einzelfall passt, besprichst du am besten mit deinem Datenschutzbeauftragten. Das technische Fundament baue ich entsprechend vor.

Wie lange dauert es, bis meine Kanzlei bei Google gefunden wird?

Mit einer sauber aufgebauten Website und einem vollständigen Google Business Profil sind erste Ergebnisse oft in vier bis acht Wochen sichtbar. In größeren Städten mit vielen Kanzleien dauert es länger, eigene Seiten für klare Schwerpunkte helfen dabei deutlich.

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