Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Viele Selbständige haben es vorher nie gehört und glauben jetzt, es betreffe nur große Unternehmen oder Behörden. Das stimmt so nicht. Wer einen Online-Shop betreibt, online Termine vergibt oder Dienstleistungen digital anbahnt, ist betroffen. Unabhängig davon, ob die Website schön ist oder alt.
Wen das BFSG betrifft
Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die an Verbraucher gerichtet sind. Konkret: E-Commerce, Online-Banking, Personenbeförderung, Telekommunikationsdienste, E-Books, Ticketverkauf. Reine Firmen-Visitenkarten fallen nicht darunter, solange keine Dienstleistung direkt über die Website angebahnt oder abgeschlossen werden kann.
Die Grauzone ist groß. Eine Website mit Kontaktformular für ein Handwerksunternehmen fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Eine Website mit Online-Terminbuchung oder Shop schon. Die Grenze verläuft entlang der Frage: Kann ein Verbraucher hier digital eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ein Produkt kaufen?
Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen. Weniger als zehn Mitarbeiter und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und keine Produkte im Sinne des Gesetzes. Dienstleistungen sind davon aber nicht befreit. Solo-Selbständige mit Online-Shop trifft die Pflicht trotzdem.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
Der technische Standard ist WCAG 2.1 Level AA, umgesetzt in der europäischen Norm EN 301 549. Das klingt nach einem dicken Dokument. In der Praxis läuft es auf vier Grundprinzipien hinaus: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Wahrnehmbar heißt: Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, Farben allein dürfen keine Information tragen. Bedienbar heißt: Die Seite funktioniert mit der Tastatur, nicht nur mit der Maus. Formulare lassen sich per Tab durchlaufen, Buttons sind groß genug, Fokus ist sichtbar.
Verständlich heißt: Sprache ist klar, Fehlermeldungen sind hilfreich, Formulare erklären sich. Robust heißt: Die Seite funktioniert mit Screenreadern, Sprachsteuerung und anderen Hilfsmitteln, weil der HTML-Code sauber ist.
Die häufigsten Probleme
Ich habe in den letzten Monaten mehrere Kunden-Websites auf Barrierefreiheit geprüft. Immer wieder tauchen dieselben Probleme auf.
- Fehlende Alt-Texte: Jedes Bild, das Information trägt, braucht eine Textbeschreibung. Dekorative Bilder bekommen ein leeres Alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen.
- Zu geringer Farbkontrast: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht modern aus. Wer schlecht sieht, kann ihn nicht lesen. Das Minimum ist 4,5:1 für normalen Text.
- Formulare ohne Labels: Ein Placeholder-Text ist kein Label. Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes <label>-Element.
- Keine Tastaturbedienung: Menüs, die sich nur per Hover öffnen, sind für Tastaturnutzer unerreichbar. Dropdowns müssen auch ohne Maus funktionieren.
- Unklare Link-Texte: "Hier klicken" ist für einen Screenreader-Nutzer wertlos, wenn er sich nur die Link-Liste vorlesen lässt. Link-Texte müssen aus sich heraus verständlich sein.
- Videos ohne Untertitel: Wer gehörlos ist oder das Video stumm schaut, braucht Text. Auto-Untertitel reichen nicht.
Barrierefreiheit ist wie eine Rampe vor einem Laden. Sie hilft nicht nur Rollstuhlfahrern. Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Lieferanten mit Rollwagen, alle profitieren. Der Laden wird nicht schlechter, er wird für mehr Menschen zugänglich.
Was die Erklärung zur Barrierefreiheit ist
Betroffene Websites brauchen eine eigene Seite, die Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie muss beschreiben, wie weit die Website den Anforderungen entspricht, welche Bereiche nicht barrierefrei sind und wohin sich Nutzer mit Problemen wenden können. Die Erklärung ist öffentlich, meist über den Footer verlinkt.
Eine fehlende oder unvollständige Erklärung ist in der Praxis das erste, was Prüfer kontrollieren. Sie ist leicht zu kontrollieren und hart dokumentiert.
Wer kontrolliert das
In Deutschland ist die Marktüberwachung bei den Ländern angesiedelt. Zuständig ist je nach Bundesland eine andere Behörde. Verbraucher können Verstöße melden, Wettbewerber auch. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. In der Realität wird meist erst abgemahnt und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind das wahrscheinlichere Szenario für kleine Unternehmen. Ähnlich wie bei DSGVO-Verstößen und Impressumsfehlern.
Wie ich das umsetze
Saubere Websites sind schon zur Hälfte barrierefrei. Wer ordentliches HTML schreibt, sinnvoll überschriftet und Formulare korrekt verknüpft, hat die größte Arbeit schon erledigt. Der Rest ist Disziplin bei Farben, Kontrasten und Alt-Texten.
Konkret achte ich auf diese Punkte:
- Logische Überschriftenhierarchie. Ein h1 pro Seite, dann h2, h3, nicht durcheinander.
- Alt-Texte auf jedem informativen Bild. Dekorative Bilder bekommen alt="".
- Formulare mit korrekten Labels und sichtbaren Fehlermeldungen.
- Farbkontraste, die nicht nur auf dem Designermonitor funktionieren, sondern auch bei Sonnenlicht auf dem Handy.
- Tastaturbedienung durchgetestet. Tab-Reihenfolge logisch, Fokus immer sichtbar.
- Keine ausschließlich visuellen Hinweise. Rot allein für Fehler reicht nicht, es braucht zusätzlich ein Wort oder Symbol.
- Ausreichend große Klickflächen. Mindestens 44 mal 44 Pixel, besonders auf Mobilgeräten.
Was WordPress-Seiten schwer haben
Viele WordPress-Themes sind nicht barrierefrei gebaut. Der Code ist oft überladen, Strukturelemente fehlen, Plugins fügen Inhalte hinzu, die für Screenreader unlesbar sind. Das lässt sich nachbessern, ist aber Arbeit. Ein neues Theme löst manche Probleme, bringt aber neue.
Bei einer individuell gebauten Website lässt sich Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. Das ist kein Zusatzaufwand, sondern eine Frage der Sorgfalt beim Schreiben des Codes.
Was du jetzt tun solltest
Erst prüfen, ob du überhaupt betroffen bist. Wenn deine Website keine Dienstleistungen direkt abwickelt und keine Produkte verkauft, kann die Pflicht ganz an dir vorbeigehen.
Bist du betroffen, dann in dieser Reihenfolge: Automatisierter Check mit einem Tool wie WAVE oder axe. Das findet die offensichtlichen Probleme. Danach manueller Check: einmal die komplette Website mit der Tastatur bedienen. Wenn das klappt, ist die Hürde schon genommen. Dann Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und verlinken.
Perfektion ist nicht gefordert. Das Gesetz verlangt Bemühen und Dokumentation. Wer nachweisen kann, dass er sich um Barrierefreiheit kümmert, ist auf der sicheren Seite.
Kein Anwalt, keine Rechtsberatung
Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Dieser Artikel beschreibt, was ich in der Praxis umsetze und was die öffentlich zugänglichen Quellen zum BFSG hergeben. Ob und wie genau das Gesetz auf deinen Fall anwendbar ist, klärst du am besten mit einem Anwalt für IT-Recht oder direkt mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde deines Bundeslands.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich als Solo-Selbständiger mit Firmenwebsite betroffen?
Wenn deine Website eine digitale Visitenkarte ist und keine Dienstleistung direkt über die Seite abgewickelt wird, bist du in der Regel nicht betroffen. Sobald ein Shop, eine Online-Terminbuchung oder ein Abschluss einer Dienstleistung möglich ist, gilt die Pflicht.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Die Marktüberwachung kann Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Wahrscheinlicher ist eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist. Verbraucherverbände können zusätzlich abmahnen.
Reicht ein Accessibility-Plugin?
Nein. Overlay-Widgets, die mit einem Klick alles barrierefrei machen sollen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie ersetzen keine saubere Umsetzung und werden von Barrierefreiheits-Experten teilweise scharf kritisiert.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Bei einem Neubau kaum mehr als eine gut gebaute Website. Die Standards sind weitgehend Handwerk. Bei der Nachrüstung einer bestehenden, schlecht gebauten Website kann es aufwendig werden, je nach Ausgangslage.
Wie prüfe ich meine Website selbst?
Teste einmal nur mit der Tastatur. Erreichst du alle Funktionen? Ist der Fokus sichtbar? Dann nutze ein kostenloses Tool wie WAVE oder die Lighthouse-Accessibility-Prüfung im Chrome. Das deckt die wichtigsten technischen Punkte ab.